Ausgenommen sind Kongresse, Tagungen etc., die direkt im EU-Raum (exklusive Österreich) stattfinden (zum Beispiel Veranstaltungsort ist in Deutschland, Schweden, Großbritannien, etc.) bzw. auch Nächtigungskosten, die mit einem Kongress bzw. Tagung verbunden sind. In diesem Fall ist die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes in der Rechnung auszuweisen (entspricht einer Bruttorechnung) und im WAWI ist der Steuersatz des jeweiligen Landes einzugeben.

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