Hausordnung
 

 

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3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.4
3.5

 

 Zweck
Geltungsbereich
Ablaufbeschreibung
Aufenthalt von Personen
Infrastruktur
Einrichtungen
Bekanntmachungen
Aufzüge
Inventar
Sicherheit
Gebäude
Schliessfächer
Rauchen und Brandschutz
Unfall
Ordnung
Reinlichkeit

 

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1. Zweck

 

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Diese Hausordnung legt allgemeine Regelungen für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen, die Benützung der Infrastruktur, die Ordnung und Reinlichkeit sowie die Sicherheit für das Technikum Wien fest. Diese Hausordnung wird durch den Ausbildungsvertrag ergänzt.

Wir ersuchen um Verständnis, wenn wir aus Gründen der Vereinfachung bei der Bearbeitung männlich geprägter Begriffe die Angabe des Zusatzes "/innen" oder der dafür relevanten weiblichen Bezeichnung unterlassen haben.

 

 

2. Geltungsbereich

 

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Diese Hausordnung gilt für das gesamte Technikum Wien.
 

 

3. Ablaufbeschreibung

 

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3.1 Aufenthalt von Personen

 

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Der Zugang für Studenten ist der Eingang Höchstdtplatz 5.
Das Betreten der PKW-Tiefgarage ist Studenten untersagt.
Die Hauseingänge sind Montag bis Freitag 7.30 bis 21.00 Uhr und Samstag 7.30 bis 13.30 Uhr geöffnet.

Für Unterrichtsfreie Zeiten stehen den Studenten folgende Bereiche zur Verfügung:

Studierräume 5.OG
Studierräume 6.OG
Mensa

Beim Betreten des Hauses ist auf das bestehende Rauchverbot zu achten.
Das Betreten des Flachdaches ist nur zum Zwecke von Reparatur- und Wartungsarbeiten gestattet.
Werkstätten und Laboratorien dürfen von Studenten nur während der hierfür vorgesehenen Unterrichtszeit und nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson betreten werden. Für diese Räumlichkeiten gelten die "WERKSTATTENORDNUNG" und die "LABORORDNUNG" als Ergänzung zur Hausordnung.

Das Betreten der Installationsräume für Heizung, Trafos, Aufzüge, Fernsprecher und dergleichen sowie der nicht für den Unterrichtsbetrieb vorgesehenen Labors ist gefährlich und daher für Studenten ausnahmslos verboten.

 

 

3.2 Infrastruktur

 

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3.2.1 Einrichtungen

Die Bibliothek im Raum steht allen Studierenden und Vortragenden offen. Die Entlehnzeiten werden dort angeschlagen.

Im Technikum Wien sind Getränkeautomaten aufgestellt. Die Leergebinde sind in dafür bereitgestellte Rückgabestellen zu retournieren.

 


3.2.2 Bekanntmachungen

 
Der Stundenplan und der Terminplan für die Sprechstunden der Lehrkräfte sind auf der Intranet-Seite einzusehen.
Mitteilungen des Sekretariats, des IT-Services und der Administrations- Abteilung an die Studenten sind auf der Intranet-Seite einzusehen und sind zu beachten.
 


3.2.3 Aufzüge


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Jede missbräuchliche Verwendung oder unnötige Ingangsetzung der Aufzüge ist zu unterlassen. Durch Stromausfall oder andere Ursachen steckengebliebene Aufzüge werden (notfalls mit Hilfe des Notstromaggregates) wieder in Gang gesetzt. Vorübergehend eingeschlossene Aufzugbenutzer haben in Ruhe das Wirksamwerden des Ersatzantriebes abzuwarten.
 

 

3.2.4 Inventar

 

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Die schonungsvolle Verwendung und Behandlung aller Einrichtungsgegenstände, Geräte, Maschinen, Installationen, Fenster, Türen, Wände, Decken und Fussböden in allen Räumen des Technikum - Wien ist für alle Personen verpflichtend.
Bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen, groben Verunreinigungen, Verlust oder Diebstahl von Schuleigentum sind Disziplinarmassnahmen gegen die Verursacher oder die Verursachergruppe sowie der Ersatz der Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vorgesehen.

Die Studierräume 5.12 5.13a und 6.12 6.13a sind mit Tischen und Sesseln ausgestattet. Die Studenten haben dort für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen. Vor dem Verlassen der Räume sind die Tische zu reinigen und die Sessel zurechtzurücken.

 

 

3.3 Sicherheit

 

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3.3.1 Gebäude

In den Gängen und Stiegenhäusern dürfen keine Gegenstände abgestellt werden, da diese Bereiche aus Sicherheitsgründen frei bleiben müssen.

Die Brandschutztüren vom Stiegenhaus in die jeweiligen Gänge müssen immer geschlossen sein.
Das Laufen in den Gängen und Stiegenhäusern ist zu unterlassen, um Unfälle zu vermeiden.

Jedes unmotivierte oder missbräuchliche Einschalten oder Ingangsetzen von Maschinen und Geräten (z.B. Aussenjalousien, Händetrockner und dergleichen) ist zu unterlassen.
Im Katastrophenfall ist das Haus in der Hauptfluchtrichtung (in Richtung der Fluchtsymbole) zu verlassen.

 
3.3.2 Schliessfächer
 
Für Studierende stehen im Garderobenraum Schliessfächer zur Verfügung.

Von der Aufbewahrung wichtiger Dokumente und Wertgegenständen - z.B. Führerschein, Scheckkarte, Rechner, Uhren und Geldbeträgen - in den Schliessfächern wird abgeraten. Das Technikum Wien haftet nicht für den Inhalt der Schliessfächer.

 
3.3.3 Rauchen und Brandschutz
 


Die BRANDSCHUTZORDNUNG liegt in den Sekretariaten auf und wurde von jedem Studenten entgegengenommen. Sie bildet einen Teil der Hausordnung.

Jede missbräuchliche Ingangsetzung der Brandmelder verursacht eine Störung des Unterrichtsbetriebes und möglicherweise zu Gefährdungen.

Verursacher bzw. Verursachergruppen haben daher schwerwiegende disziplinäre Massnahmen zu erwarten.
In allen Gebäuden des Technikum Wien besteht Rauchverbot. (Siehe Brandschutzordnung)

Die Brandmelder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden, daher ist im Brandfall die Feuerwehr per Telefon zu rufen.

 
3.3.4 Unfall
 


Jeder Unfall ist sofort dem anwesenden Vortragenden oder einem Bediensteten des Technikum Wien zu melden. Bei Gefahr gilt folgende Reihenfolge:
 

        Unfallursache beseitigen (z.B. Strom abschalten)
        Verunglückten aus dem Gefahrenbereich bringen
        Erste Hilfe leisten (siehe Anschlge)
        Arzt oder Rettung verständigen (Tel.: 144)
        Unfall bei der Polizei melden (Tel.: 133)

 

 

3.4 Ordnung

 

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Fundgegenstände werden beim Laboranten aufbewahrt Raum 4.08. Alle im Technikum Wien gefundenen Sachen sind im Sekretariat abzugeben.
Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken sind in der gesamten Fachhochschule untersagt.
Von den Studenten wird erwartet, dass sie sich an den unter Punkt 4 genannten Aufenthaltsorten diszipliniert verhalten.
Das Eigentum der Studenten ist schonend zu behandeln.
Sparsamkeit im Energieverbrauch erfordert unter anderem das Abschalten der Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und das Schliessen der Eingangstüren während der kalten Jahreszeit.
 

 

3.5 Reinlichkeit

 

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Der Reinlichkeit und der Hygiene ist in allen Belangen grösstes Augenmerk zu schenken. Waschbecken, Duschen und WC-Muscheln sind nach deren Benützung sofort vom Bentzer zu säubern.
Im gesamten Technikum Wien, gilt: Zerbrochene Flaschen, ausgeschüttete Getränke, Speise- und Verpackungsreste sind unverzüglich zu beseitigen.
Auf Mülltrennung ist zu achten.

Es sind dabei die gesondert aufgestellten Behälter zu benützen.

Studenten, die durch Wegwerfen von Verpackungsmaterial, Zigarettenresten u.a. Verschmutzungen herbeiführen, können von Lehrkräften und Angehörigen des Hauspersonals zum Entfernen dieser Gegenstände angehalten werden.