| |
1.
2.
3.
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.4
3.5
|
Zweck
Geltungsbereich
Ablaufbeschreibung
Aufenthalt von Personen
Infrastruktur
Einrichtungen
Bekanntmachungen
Aufzüge
Inventar
Sicherheit
Gebäude
Schliessfächer
Rauchen und Brandschutz
Unfall
Ordnung
Reinlichkeit
|
Download PDF hier
|
| |
1. Zweck
|
top
|
| |
Diese Hausordnung legt allgemeine Regelungen für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen,
die Benützung der Infrastruktur, die Ordnung und Reinlichkeit sowie
die Sicherheit für das Technikum Wien fest. Diese Hausordnung wird
durch den Ausbildungsvertrag ergänzt.
Wir ersuchen um Verständnis, wenn wir aus Gründen der Vereinfachung
bei der Bearbeitung männlich geprägter Begriffe die Angabe des
Zusatzes "/innen" oder der dafür relevanten weiblichen
Bezeichnung unterlassen haben.
|
| |
2. Geltungsbereich
|
top
|
| |
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Technikum Wien.
|
| |
3. Ablaufbeschreibung
|
top
|
| |
3.1 Aufenthalt von Personen
|
top
|
| |
Der Zugang für Studenten ist der Eingang Höchstdtplatz 5.
Das Betreten der PKW-Tiefgarage ist Studenten untersagt.
Die Hauseingänge sind Montag bis Freitag 7.30 bis 21.00 Uhr und Samstag
7.30 bis 13.30 Uhr geöffnet.
Für
Unterrichtsfreie Zeiten stehen den Studenten folgende Bereiche zur Verfügung:
Studierräume
5.OG
Studierräume 6.OG
Mensa
Beim
Betreten des Hauses ist auf das bestehende Rauchverbot zu achten.
Das Betreten des Flachdaches ist nur zum Zwecke von Reparatur- und Wartungsarbeiten
gestattet.
Werkstätten und Laboratorien dürfen von Studenten nur während
der hierfür vorgesehenen Unterrichtszeit und nur in Anwesenheit einer
verantwortlichen Aufsichtsperson betreten werden. Für diese Räumlichkeiten
gelten die "WERKSTATTENORDNUNG" und die "LABORORDNUNG"
als Ergänzung zur Hausordnung.
Das Betreten der Installationsräume für Heizung, Trafos, Aufzüge,
Fernsprecher und dergleichen sowie der nicht für den Unterrichtsbetrieb
vorgesehenen Labors ist gefährlich und daher für Studenten ausnahmslos
verboten.
|
| |
3.2 Infrastruktur
|
top
|
| |
3.2.1 Einrichtungen
Die Bibliothek im Raum steht allen Studierenden und Vortragenden offen. Die
Entlehnzeiten werden dort angeschlagen.
Im Technikum Wien sind Getränkeautomaten aufgestellt. Die Leergebinde
sind in dafür bereitgestellte Rückgabestellen zu retournieren.
|
| |
3.2.2 Bekanntmachungen
|
|
| |
Der Stundenplan und der Terminplan für die Sprechstunden der Lehrkräfte
sind auf der Intranet-Seite einzusehen.
Mitteilungen des Sekretariats, des IT-Services und der Administrations-
Abteilung an die Studenten sind auf der Intranet-Seite einzusehen und sind
zu beachten.
|
| |
3.2.3 Aufzüge
|
|
| |
Jede missbräuchliche Verwendung oder unnötige Ingangsetzung der Aufzüge ist zu unterlassen.
Durch Stromausfall oder andere Ursachen steckengebliebene Aufzüge werden
(notfalls mit Hilfe des Notstromaggregates) wieder in Gang gesetzt. Vorübergehend
eingeschlossene Aufzugbenutzer haben in Ruhe das Wirksamwerden des Ersatzantriebes
abzuwarten.
|
| |
3.2.4 Inventar
|
top
|
| |
Die schonungsvolle Verwendung und Behandlung aller Einrichtungsgegenstände,
Geräte, Maschinen, Installationen, Fenster, Türen, Wände,
Decken und Fussböden in allen Räumen des Technikum - Wien ist
für alle Personen verpflichtend.
Bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen, groben Verunreinigungen,
Verlust oder Diebstahl von Schuleigentum sind Disziplinarmassnahmen gegen
die Verursacher oder die Verursachergruppe sowie der Ersatz der Reinigungs-,
Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vorgesehen.
Die Studierräume 5.12 5.13a und 6.12 6.13a sind mit Tischen und Sesseln ausgestattet.
Die Studenten haben dort für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen.
Vor dem Verlassen der Räume sind die Tische zu reinigen und die Sessel
zurechtzurücken.
|
| |
3.3 Sicherheit
|
top
|
| |
3.3.1 Gebäude
In den Gängen und Stiegenhäusern dürfen keine Gegenstände
abgestellt werden, da diese Bereiche aus Sicherheitsgründen frei
bleiben müssen.
Die Brandschutztüren vom Stiegenhaus in die jeweiligen Gänge müssen immer
geschlossen sein.
Das Laufen in den Gängen und Stiegenhäusern ist zu unterlassen,
um Unfälle zu vermeiden.
Jedes unmotivierte oder missbräuchliche Einschalten oder Ingangsetzen
von Maschinen und Geräten (z.B. Aussenjalousien, Händetrockner
und dergleichen) ist zu unterlassen.
Im Katastrophenfall ist das Haus in der Hauptfluchtrichtung (in Richtung
der Fluchtsymbole) zu verlassen.
|
| |
3.3.2 Schliessfächer
|
|
| |
Für Studierende stehen im Garderobenraum Schliessfächer zur Verfügung.
Von der Aufbewahrung wichtiger Dokumente und Wertgegenständen - z.B.
Führerschein, Scheckkarte, Rechner, Uhren und Geldbeträgen -
in den Schliessfächern wird abgeraten. Das Technikum Wien haftet
nicht für den Inhalt der Schliessfächer.
|
| |
3.3.3 Rauchen
und Brandschutz
|
|
| |
Die BRANDSCHUTZORDNUNG liegt in den Sekretariaten auf und wurde
von jedem Studenten entgegengenommen. Sie bildet einen Teil der Hausordnung.
Jede missbräuchliche Ingangsetzung der Brandmelder verursacht eine Störung
des Unterrichtsbetriebes und möglicherweise zu Gefährdungen.
Verursacher bzw. Verursachergruppen haben daher schwerwiegende disziplinäre Massnahmen
zu erwarten.
In allen Gebäuden des Technikum Wien besteht Rauchverbot. (Siehe
Brandschutzordnung)
Die Brandmelder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden, daher ist
im Brandfall die Feuerwehr per Telefon zu rufen.
|
| |
3.3.4 Unfall
|
|
| |
Jeder Unfall ist sofort dem anwesenden Vortragenden oder einem Bediensteten
des Technikum Wien zu melden. Bei Gefahr gilt folgende Reihenfolge:
Unfallursache beseitigen (z.B. Strom abschalten)
Verunglückten aus dem
Gefahrenbereich bringen
Erste Hilfe leisten (siehe
Anschlge)
Arzt oder Rettung verständigen
(Tel.: 144)
Unfall bei der Polizei melden
(Tel.: 133)
|
| |
3.4 Ordnung
|
top
|
| |
Fundgegenstände werden
beim Laboranten aufbewahrt Raum 4.08. Alle im Technikum Wien gefundenen
Sachen sind im Sekretariat abzugeben.
Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken sind in der
gesamten Fachhochschule untersagt.
Von den Studenten wird erwartet, dass sie sich an den unter Punkt 4 genannten
Aufenthaltsorten diszipliniert verhalten.
Das Eigentum der Studenten ist schonend zu behandeln.
Sparsamkeit im Energieverbrauch erfordert unter anderem das Abschalten der
Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und das Schliessen der Eingangstüren
während der kalten Jahreszeit.
|
| |
3.5 Reinlichkeit
|
top
|
| |
Der Reinlichkeit und der
Hygiene ist in allen Belangen grösstes Augenmerk zu schenken. Waschbecken,
Duschen und WC-Muscheln sind nach deren Benützung sofort vom Bentzer zu
säubern.
Im gesamten Technikum Wien, gilt: Zerbrochene Flaschen, ausgeschüttete
Getränke, Speise- und Verpackungsreste sind unverzüglich zu
beseitigen.
Auf Mülltrennung ist zu achten.
Es sind dabei die gesondert aufgestellten Behälter zu benützen.
Studenten, die durch Wegwerfen von Verpackungsmaterial, Zigarettenresten
u.a. Verschmutzungen herbeiführen, können von Lehrkräften
und Angehörigen des Hauspersonals zum Entfernen dieser Gegenstände
angehalten werden.
|