Verordnungen - Richtlinien für die Verwendung von FH EDV Ressourcen
   
   Richtlinien für die Verwendung von FH EDV Ressourcen
 
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1. Die EDV Ressourcen sind als Unterstützung des Studiums gedacht und dürfen nur in diesem Zusammenhang benutzt werden.
 

2. Eine Verwendung mit dem Ziel von illegalen Handlungen sowie der Versuch, den unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Services oder Informationen zu erlangen, sind unzulässig.
 

3. Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Gesetze verstößt (Fernmeldegesetz in der derzeit gültigen Fassung), ist zu unterlassen.
 

4. Verboten ist eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer bewirkt (Fernmeldegesetz in der derzeit gültigen Fassung).
 

5. Kommerzielle Werbung und Nutzung der Systeme sind unzulässig.
 

6. Die von der Systemverwaltung vergebene Benutzerkennung und das vom Studenten selbst gewählte Kennwort sind geheim zu halten und dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Für Remotezugriffe wird die Verwendung von verschlüsselten Protokollen empfohlen. Wenn ein Passwort weitergegeben wird oder bei unverschlüsselten Verbindungen durch dritte ausgelesen wird, haftet der Accountbesitzer für missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.
 

7. Jeder Student hat sich bei Arbeitsbeginn mit der ihm zugewiesenen Benutzerkennung anzumelden und nach Beendigung seiner Arbeiten wieder abzumelden. Je nach den technischen Möglichkeiten werden die An- und Abmeldungen protokolliert.
 

8. Essen, Trinken und Rauchen sind in den EDV-Sälen und Labors verboten.
 

9. Bei auftretenden Problemen und/oder Schäden an Geräten oder bei Softwarefehleren (auch Viren) ist die Systemverwaltung unverzüglich zu verständigen. Dazu ist das Bug Report System der IT-S zu verwenden.
 

10. Jeder Benutzer haftet für die von ihm in den EDV-Labors verursachten Schäden (Geräte, Software, Einrichtung, Gebäude).
 

11. Die installierte Software auf den Arbeitsstationen kann für Übungszwecke genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Kopien der installierten Software anzufertigen. Weiteres ist es nicht gestattet, private Software auf den Arbeitsstationen zu installieren und/oder auszuführen.
 

12. Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass keine Viren auf dem System eingeschleppt werden. Er ist daher verpflichtet, jede Diskette vor Gebrauch auf Virenbefall zu untersuchen. Eine von einem Virus befallene Diskette darf nicht verwendet werden.
 

13. Nicht beachten eines dieser Punkte wird mit adäquaten Maßnahmen, die bis zum Accountentzug reichen können geahndet.