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1. Die EDV Ressourcen sind als Unterstützung des Studiums gedacht
und dürfen nur in diesem Zusammenhang benutzt werden.
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2. Eine Verwendung mit dem Ziel von illegalen Handlungen sowie der Versuch,
den unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Services oder Informationen
zu erlangen, sind unzulässig.
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5. Kommerzielle Werbung und Nutzung der Systeme sind unzulässig.
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6. Die von der Systemverwaltung vergebene Benutzerkennung und das vom
Studenten selbst gewählte Kennwort sind geheim zu halten und dürfen
keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Für Remotezugriffe
wird die Verwendung von verschlüsselten Protokollen empfohlen. Wenn
ein Passwort weitergegeben wird oder bei unverschlüsselten Verbindungen
durch dritte ausgelesen wird, haftet der Accountbesitzer für missbräuchliche
Verwendungen seines Accounts.
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7. Jeder Student hat sich bei Arbeitsbeginn mit der ihm zugewiesenen Benutzerkennung
anzumelden und nach Beendigung seiner Arbeiten wieder abzumelden. Je nach
den technischen Möglichkeiten werden die An- und Abmeldungen protokolliert.
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8. Essen, Trinken und Rauchen sind in den EDV-Sälen und Labors verboten.
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9. Bei auftretenden Problemen und/oder Schäden an Geräten oder
bei Softwarefehleren (auch Viren) ist die Systemverwaltung unverzüglich
zu verständigen. Dazu ist das Bug Report System der IT-S zu verwenden.
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10. Jeder Benutzer haftet für die von ihm in den EDV-Labors verursachten
Schäden (Geräte, Software, Einrichtung, Gebäude).
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11. Die installierte Software auf den Arbeitsstationen kann für Übungszwecke
genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Kopien der installierten Software
anzufertigen. Weiteres ist es nicht gestattet, private Software auf den
Arbeitsstationen zu installieren und/oder auszuführen.
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12. Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass keine Viren auf
dem System eingeschleppt werden. Er ist daher verpflichtet, jede Diskette
vor Gebrauch auf Virenbefall zu untersuchen. Eine von einem Virus befallene
Diskette darf nicht verwendet werden.
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13. Nicht beachten eines dieser Punkte wird mit adäquaten Maßnahmen,
die bis zum Accountentzug reichen können geahndet.
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