diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl index 2a4773750..bcf07de4b 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl @@ -709,7 +709,7 @@ This contract governs the legal relationship between - the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilferstraße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and + the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilfer Straße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and @@ -1137,7 +1137,7 @@ Two weeks before the beginning of each semester (new students: up to August 20 before taking up studies) the student undertakes to pay tuition fees according to the University of Applied Sciences Studies Act as amended currently to the sum of € 363.36 net payable per semester. This also applies in semesters with graduand status etc. In the event of an increase in the legal tuition fees rate, the amount quoted will increase accordingly. Full payment of the tuition fees is a prerequisite both for enrolling on the course and continuing with the degree program. For non-commencement or termination of the study at the beginning or during the semester, the tuition fee is forfeited. 6.2.3 ÖH-Beitrag - Gemäß § 4 Abs 10 FHStG sind Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. + Gemäß § 4 Abs. 10 FHStG sind Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. 6.2.4 Kaution Im Zuge der Einschreibung ist der Nachweis über die einbezahlte Kaution zu erbringen. @@ -1206,7 +1206,7 @@ 6.2.7 Providing Personal Data - The student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential fort he fulfilling of the training contract or fort he program of studies. + The student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential for the fulfilling of the training contract or for the program of studies. @@ -1224,7 +1224,7 @@ 6.2.10 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc., aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikations-mittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. - Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der Vortragende vorab ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. + Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. 6.2.11 Geheimhaltungspflicht diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl index 7b0d6d6bc..fde93d7f4 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl @@ -733,7 +733,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn for external students (attending individual courses of a degree program) - This contract governs the legal relationship between the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilferstraße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and + This contract governs the legal relationship between the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilfer Straße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and @@ -844,7 +844,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - Die Ausbildung endet mit der positiven Absolvierung der das jeweilige Studium abschließenden kommissionellen Prüfung. Nach dem Abschluss der vorgeschriebenen Prüfungen wird der akademische Grad Bachelor of Science in Engineering (BSc) durch das FH-Kollegium verliehen. + Das außerordentliche Studium endet mit der positiven Absolvierung der in den jeweiligen Lehrveranstaltungen vorgesehenen Leistungsanforderungen. Nach dem positiven Abschluss wird der für die jeweilige Lehrveranstaltung vorgesehene Leistungsnachweis ausgestellt. 1. Place of Training @@ -1103,7 +1103,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn These documents are publically available at www.technikum-wien.at. 6.2.2 Studienbeitrag - Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, zwei Wochen vor Beginn jedes Semesters (StudienanfängerInnen: bis 20. August vor Studienbeginn) einen Studienbeitrag gemäß Fachhochschul-Studiengesetz in der Höhe von derzeit € 363,36 netto pro Semester zu entrichten. Im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Studienbeitragssatzes erhöht sich der angeführte Betrag entsprechend. + Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, zwei Wochen vor Beginn jedes Semesters einen Studienbeitrag gemäß Fachhochschul-Studiengesetz in der Höhe von derzeit € 363,36 netto pro Semester zu entrichten. Im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Studienbeitragssatzes erhöht sich der angeführte Betrag entsprechend. Die vollständige Bezahlung des Studienbeitrags ist Voraussetzung für die Aufnahme bzw. die Fortsetzung des ao. Studiums. Bei Nichtantritt des ao. Studiums oder Abbruch zu Beginn oder während des Semesters verfällt der Studienbeitrag. 6.2.3 ÖH-Beitrag @@ -1113,7 +1113,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.4 Unkostenbeitrag Pro Semester ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, wobei es sich nicht um einen Pauschalbetrag handelt. Der Unkostenbeitrag stellt eine Abgeltung für über das Normalmaß hinausgehende Serviceleistungen der FH dar, z.B. Freifächer, Beratung/Info Auslands-studium, Sponsionsfeiern, Vorträge / Job-börse, Mensa etc. 6.2.2 Tuition Fees - Two weeks before the beginning of each semester (new students: up to August 20 before taking up studies) the external student undertakes to pay tuition fees according to the University of Applied Sciences Studies Act currently to the sum of € 363.36 net payable per semester. In the event of an increase in the legal tuition fees rate, the amount quoted will increase accordingly. + Two weeks before the beginning of each semester the external student undertakes to pay tuition fees according to the University of Applied Sciences Studies Act currently to the sum of € 363.36 net payable per semester. In the event of an increase in the legal tuition fees rate, the amount quoted will increase accordingly. Full payment of the tuition fees is a prerequisite both for enrolling on the course and continuing with the degree program. For non-commencement or termination of the external study at the beginning or during the semester, the tuition fee is forfeited. @@ -1147,7 +1147,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.6 Providing Personal Data - The external student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential fort he fulfilling of the training contract or fort he program of studies. + The external student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential for the fulfilling of the training contract or for the program of studies. 6.2.7 Aktualisierung eigener Daten und Bezug von Informationen Die ao. Studentin bzw. der ao. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. @@ -1171,7 +1171,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.9 Recordings It is expressly forbidden for the external student to record lectures in part or in total (e.g. by using film and / or sound recordings or other audio-visual means suitable for this purpose). In addition, any form of making the aforementioned recordings publically available (wired or wireless) for example in social networks such as Facebook, StudiVZ etc, but also on Youtube, etc., or by other means of communication designed for these purposes is strictly prohibited. These regulations shall apply correspondingly to scripts, other learning aids and examination data. - Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der Vortragende vorab ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. + Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. 6.2.10 Geheimhaltungspflicht Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. @@ -1352,13 +1352,13 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 8. Ergänzende Vereinbarungen - Das gesamte Studienprogramm wird in englischer Sprache angeboten. Die ao. Studentin bzw. der ao. Student erklärt, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. + Falls das gesamte Studienprogramm in englischer Sprache angeboten wird, erklärt die ao. Studentin bzw. der ao. Student, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. Ao. Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. 8. Supplementary Agreements - The entire degree program is offered in English. The external student declares he / she masters the English language in word and in writing to the extent necessary for an academic degree program. + If the degree program is offered in English, the external student declares to master the English language in word and in writing to the extent necessary for an academic degree program. External students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet and e-mail) shall be borne by the external student. @@ -1497,4 +1497,4 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - \ No newline at end of file + diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl index 9d71c7119..50c0f81d1 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl @@ -798,7 +798,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" This contract governs the legal relationship between - the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilferstraße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and + the University of Applied Sciences Technikum Wien Association, 1060 Vienna, Mariahilfer Straße 37-39 (referred to as "operator") on the one hand and @@ -1247,7 +1247,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Die a.o. Studentin bzw. der a.o. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.2 Providing Personal Data - The external student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential fort he fulfilling of the training contract or fort he program of studies. + The external student is obliged to produce personal data which must be registered because of a law, regulation or a decision by the operator, or is essential for the fulfilling of the training contract or for the program of studies. 6.2.3 Updating personal data and the retrieval of information @@ -1263,7 +1263,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 6.2.5 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem a.o. Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsAPP, LinkedIn, XING etc, aber auch auf Youtube, Instagram usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikations-mittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. - Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der Vortragende vorab ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. + Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl index 5a372020c..9578c4b28 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl @@ -544,7 +544,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Die Studentin bzw. der Student ist verpflichtet, zwei Wochen vor Beginn jedes Semesters (StudienanfängerInnen: bis 20. August vor Studienbeginn) einen Studienbeitrag gemäß Fachhochschul-Studiengesetz idgF in der Höhe von derzeit € 363,36 netto pro Semester zu entrichten. Dies gilt auch in Semestern mit DiplomandInnenstatus o.ä. Im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Studienbeitragssatzes erhöht sich der angeführte Betrag entsprechend. Die vollständige Bezahlung des Studienbeitrags ist Voraussetzung für die Aufnahme bzw. die Fortsetzung des Studiums. Bei Nichtantritt des Studiums oder Abbruch zu Beginn oder während des Semesters verfällt der Studienbeitrag. 6.2.3 ÖH-Beitrag - Gemäß § 4 Abs 10 FHStG sind Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. + Gemäß § 4 Abs. 10 FHStG sind Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. 6.2.4 Kaution Im Zuge der Einschreibung ist der Nachweis über die einbezahlte Kaution zu erbringen. @@ -581,7 +581,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.10 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc., aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikationsmittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. - Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der Vortragende vorab ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung erteilt hat. + Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. 6.2.11 Geheimhaltungspflicht Die Studentin bzw. der Student ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. @@ -738,4 +738,4 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - \ No newline at end of file + diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl index 17a77a4ae..295807609 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl @@ -679,4 +679,4 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - \ No newline at end of file + diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl index fb51f6d5c..be8fdaad0 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl @@ -614,7 +614,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 6.2.2 Lehrgangskosten inkl. Studierendenbeitrag ("ÖH-Beitrag") Voraussetzung für die Geltung dieses Ausbildungsvertrages und für die Teilnahme am Lehrgang ist die erfolgte vollständige Bezahlung der Lehrgangskosten zu den jeweiligen Zahlungsterminen. Bezüglich der Möglichkeiten (teilweiser) Rückerstattungen gelten die AGB der Technikum Wien GmbH für Lehrgänge zur Weiterbildung. - Gemäß § 4 Abs 10 FHStG sind ao. Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die ao. Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. + Gemäß § 4 Abs. 10 FHStG sind ao. Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die ao. Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium bzw. für dessen Fortsetzung. 6.2.3 Beibringung persönlicher Daten