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ab dem
-3. Semester gleichzeitig mit der Studiengebühr vor Beginn des Semesters zu entrichten.
+3. Semester gleichzeitig mit dem Studienbeitrag vor Beginn des Semesters zu entrichten.
Bei Vertragsauflösung vor Studienabschluss aus Gründen, die die Studentin bzw. der Student zu vertreten hat, oder auf deren bzw. dessen Wunsch, wird der Unkostenbeitrag zur Abdeckung der dem Erhalter erwachsenen administrativen Zusatzkosten einbehalten.
6.2.6 Lehr- und Lernbehelfe
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6.2.3 ÖH-Beitrag
Gemäß § 4 Abs 10 FHStG sind ao. Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die ao. Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum ao. Studium bzw. für dessen Fortsetzung.
6.2.4 Unkostenbeitrag
- Pro Semester ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Unkostenbeitrages beträgt € 75,– pro Semester. Eine allfällige Anpassung wird durch Aushang bekannt gemacht. Der Unkostenbeitrag ist gleichzeitig mit der Studiengebühr vor Beginn des Semesters zu entrichten. Bei Vertragsauflösung vor dem Ende der besuchten Lehrveranstaltungen aus Gründen, die die ao. Studentin bzw. der ao. Student zu vertreten hat, oder auf deren bzw. dessen Wunsch, wird der Unkostenbeitrag zur Abdeckung der dem Erhalter erwachsenen administrativen Zusatzkosten einbehalten.
+ Pro Semester ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Unkostenbeitrages beträgt € 75,– pro Semester. Eine allfällige Anpassung wird durch Aushang bekannt gemacht. Der Unkostenbeitrag ist gleichzeitig mit dem Studienbeitrag vor Beginn des Semesters zu entrichten. Bei Vertragsauflösung vor dem Ende der besuchten Lehrveranstaltungen aus Gründen, die die ao. Studentin bzw. der ao. Student zu vertreten hat, oder auf deren bzw. dessen Wunsch, wird der Unkostenbeitrag zur Abdeckung der dem Erhalter erwachsenen administrativen Zusatzkosten einbehalten.
6.2.5 Lehr- und Lernbehelfe
Die Anschaffung unterrichtsbezogener Literatur und individueller Lernbehelfe ist durch den Unkostenbeitrag nicht abgedeckt. Eventuelle zusätzliche Kosten, die sich beispielsweise durch die lehrveranstaltungsbezogene, gemeinsame Anschaffung von Lehr- bzw. Lernbehelfen (Skripten, CDs, Bücher, Projektmaterialien, Kopierpapier etc.) oder durch Exkursionen ergeben, werden von jedem Studiengang individuell eingehoben.
6.2.6 Beibringung persönlicher Daten