From 6b20891d9725982313282e10ea165098dc21e878 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Manfred Kindl Date: Fri, 27 Apr 2018 15:50:16 +0200 Subject: [PATCH] Neue Vorlagen Ausbildungsvertrag --- system/xsl/AusbVerEng_0.xsl | 63 ++------------- system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl | 79 ++++--------------- system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl | 98 +++++++----------------- system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl | 32 ++------ system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl | 32 ++------ system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl | 31 ++------ system/xsl/accountinfoblatt_0.xsl | 4 +- 7 files changed, 73 insertions(+), 266 deletions(-) diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl index bcf07de4b..3cda18677 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_0.xsl @@ -686,7 +686,6 @@ Ausbildungsvertrag - Keine Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen vorhanden Kein Geburtsdatum vorhanden Kein akademischer Grad vorhanden Keine Ausbildungsdauer vorhanden @@ -733,52 +732,6 @@ Geburtsdatum (Date of birth): - - Sozialversicherungsnr. - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes idgF und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen idgFhat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - - - - : - - - - (Social security number) - - - - 2 - - - - - - Pursuant to § 3 section 1 of the Education Documentation Act as amended and the Education Documentation Regulation for Universities of Applied Sciences as amended, the operator shall record the social security number pursuant to § 7 paragraph 2 and shall transfer it via the Agency for Quality Assurance and Accreditation Austria to the competent Ministry and Statistics Austria. - - - - - - - - - : - @@ -1220,7 +1173,7 @@ 6.2.9 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der Studentin oder dem Studenten getroffen wurden, ist die Studentin oder der Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der Studentin oder dem Studenten getroffen wurden, ist die Studentin oder der Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.10 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc., aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikations-mittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. @@ -1233,7 +1186,7 @@ Die Studentin bzw. der Student ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. 6.2.9 Exploitation Rights - Unless other arrangements have been agreed between the operator and the student at an individual level, on written request, the student undertakes to offer the operator the rights to research and development results. + Unless otherwise agreed between the operator and the student on an individual basis, the student is required, upon written request, to offer the operator the rights to research and development results generated as part of funded projects. @@ -1244,7 +1197,6 @@ - 6.2.11 Confidentiality The student is required to maintain confidentiality towards third parties of research and development activities and results. @@ -1254,7 +1206,7 @@ Im Falle eines Unfalles mit körperlicher Verletzung des/der Studierenden im Zusammenhang mit dem Studium ist die/der Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Dies betrifft auch Wegunfälle zur oder von der FH. 6.2.13 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die Studierende verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.14 Rückgabeverpflichtung bei Studienende Die Studentin bzw. der Student ist verpflichtet, bei einer Beendigung des Studiums unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zurückzugeben. @@ -1280,7 +1232,8 @@ 6.2.13 Damage Report - If any damage should be caused to the inventory of the University of Applied Sciences, the student undertakes to report this to the administrative assistant of the degree program within three days. Any liability claims shall remain unaffected. + In the case of damage to the inventory of the University of Applied Sciences, the student is obliged to notify the course secretariat immediately, but no later than within three days. Any liability claims remain unaffected. + 6.2.14 Obligation to Return Borrowed Items The student undertakes to return promptly all equipment, books, keys and other materials that have been made available, when the course is finished or broken off. @@ -1336,7 +1289,7 @@ persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Studienganges, der Fach-hochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.9); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.9); Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.11); @@ -1414,7 +1367,7 @@ Das gesamte Studienprogramm wird in englischer Sprache angeboten. Die Studentin bzw. der Student erklärt, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. - Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der Student bzw. die Studentin. + Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der Student bzw. die Studentin. @@ -1444,7 +1397,7 @@ - Students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet and e-mail) shall be borne by the student. + Students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet) shall be borne by the student. diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl index fde93d7f4..7d6b7be6b 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_9005.xsl @@ -715,7 +715,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Ausbildungsvertrag außerordentliches Studium (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen eines Studiengangs) - Keine Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen vorhanden Kein Geburtsdatum vorhanden Keine Ausbildungsdauer vorhanden @@ -757,52 +756,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Geburtsdatum (Date of birth): - - Sozialversicherungsnr. - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes idgF und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen idgF hat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - - - - : - - - - (Social security number) - - - - 2 - - - - - - Pursuant to § 3 section 1 of the Education Documentation Act as amended and the Education Documentation Regulation for Universities of Applied Sciences as amended, the operator shall record the social security number pursuant to § 7 paragraph 2 and shall transfer it via the Agency for Quality Assurance and Accreditation Austria to the competent Ministry and Statistics Austria. - - - - - - - - - : - (kurz „ao. Studentin“ bzw. „ao. Student“ genannt)(referred to as "external student") @@ -1049,11 +1002,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - - - - - 6.1 Rights @@ -1106,6 +1054,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, zwei Wochen vor Beginn jedes Semesters einen Studienbeitrag gemäß Fachhochschul-Studiengesetz in der Höhe von derzeit € 363,36 netto pro Semester zu entrichten. Im Falle einer Erhöhung des gesetzlichen Studienbeitragssatzes erhöht sich der angeführte Betrag entsprechend. Die vollständige Bezahlung des Studienbeitrags ist Voraussetzung für die Aufnahme bzw. die Fortsetzung des ao. Studiums. Bei Nichtantritt des ao. Studiums oder Abbruch zu Beginn oder während des Semesters verfällt der Studienbeitrag. + 6.2.3 ÖH-Beitrag Gemäß § 4 Abs 10 FHStG sind Studierende an Fachhochschulen Mitglieder der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Der/Die ao. Studierende hat semesterweise einen ÖH-Beitrag an den Erhalter zu entrichten, der diesen an die ÖH abführt. Die Entrichtung des Betrags ist Voraussetzung für die Zulassung zum ao. Studium bzw. für dessen Fortsetzung. @@ -1153,7 +1102,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Die ao. Studentin bzw. der ao. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.8 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.9 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem ao. Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc, aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikations-mittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. @@ -1166,7 +1115,9 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.8 Exploitation Rights - Unless other arrangements have been agreed between the operator and the external student at an individual level, on written request, the external student undertakes to offer the operator the rights to research and development results. + Unless otherwise agreed between the operator and the student on an individual basis, the student is required, upon written request, to offer the operator the rights to research and development results generated as part of funded projects. + + 6.2.9 Recordings @@ -1180,7 +1131,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Im Falle eines Unfalles mit körperlicher Verletzung des/der ao. Studierenden im Zusammenhang mit dem ao. Studium ist die/der ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Dies betrifft auch Wegunfälle zur oder von der FH. 6.2.12 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.13 Rückgabeverpflichtung bei Studienende Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, bei einer Beendigung des ao. Studiums unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zurückzugeben. @@ -1195,7 +1146,9 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn In the event of an accident with bodily injury to an external student in connection with his / her external studies, he / she is obliged to report this to the administrative assistant of the degree program within three days. This also applies to accidents on the way to or from the UAS. 6.2.12 Damage Report - If any damage should be caused to the inventory of the University of Applied Sciences, the external student undertakes to report this to the administrative assistant of the degree program within three days. Any liability claims shall remain unaffected. + In the case of damage to the inventory of the University of Applied Sciences, the student is obliged to notify the course secretariat immediately, but no later than within three days. Any liability claims remain unaffected. + + 6.2.13 Obligation to Return Borrowed Items The external student undertakes to return promptly all equipment, books, keys and other materials that have been made available, when the course is finished or broken off. @@ -1236,7 +1189,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Studienganges, der Fach-hochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.8); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.8); @@ -1292,7 +1245,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.10); + Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.10); strafgerichtlicher Verurteilung (wobei die Art des Deliktes und der Grad der Schuld berücksichtigt werden); @@ -1301,7 +1254,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung (z.B. Unkostenbeitrag, Studienbeitrag etc.); - Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.6); + Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.6); Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. @@ -1319,7 +1272,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn - breach of confidentiality (see Section 6.2.10); + breach of confidentiality (see Section 6.2.10); a criminal conviction (whereby the nature of the offence and the level of culpability are taken into account); @@ -1328,7 +1281,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn non-fulfilment of the financial obligations, despite a reminder (e.g. contribution towards expenses, tuition fees , etc.); - refusal to provide any data (see section 6.2.6); + refusal to provide any data (see section 6.2.6); plagiarism in academic work. @@ -1354,14 +1307,14 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Falls das gesamte Studienprogramm in englischer Sprache angeboten wird, erklärt die ao. Studentin bzw. der ao. Student, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. - Ao. Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. + Ao. Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. 8. Supplementary Agreements If the degree program is offered in English, the external student declares to master the English language in word and in writing to the extent necessary for an academic degree program. - External students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet and e-mail) shall be borne by the external student. + External students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet) shall be borne by the external student. diff --git a/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl b/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl index 6abbd6b26..cb5a267cb 100644 --- a/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl +++ b/system/xsl/AusbVerEng_Lehrgaenge.xsl @@ -909,53 +909,6 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Geburtsdatum (Date of birth): - - Sozialversicherungsnr. - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes idgF und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen idgF hat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - - - - : - - - - (Social security number) - - - - 2 - - - - - - Pursuant to § 3 section 1 of the Education Documentation Act as amended and the Education Documentation Regulation for Universities of Applied Sciences as amended, the operator shall record the social security number pursuant to § 7 paragraph 2 and shall transfer it via the Agency for Quality Assurance and Accreditation Austria to the competent Ministry and Statistics Austria. - - - - - - - - - : - - @@ -1355,11 +1308,11 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Die ao. Studentin bzw. der ao. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.5 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.6 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem ao. Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsAPP, LinkedIn, XING etc, aber auch auf Youtube, Instagram usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikations-mittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. - Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. + Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und 6.2.4 Updating personal data and the retrieval of information Without being reminded, the external student must ensure that the data provided by them is up-to-date. Changes are to be immediately communicated to the administrative assistant in writing. Furthermore, it is the students’ responsibility to make themselves suitably aware of information relating to their studies which has been sent to them at the email address provided for them by the operator. @@ -1367,16 +1320,20 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 6.2.5 Exploitation Rights - Unless other arrangements have been agreed between the operator and the external student at an individual level, on written request, the external student undertakes to offer the operator the rights to research and development results. + Unless otherwise agreed between the operator and the student on an individual basis, the student is required, upon written request, to offer the operator the rights to research and development results generated as part of funded projects. + + 6.2.6 Recordings It is expressly forbidden for the external student to record lectures in part or in total (e.g. by using film and / or sound recordings or other audio-visual means suitable for this purpose). In addition, any form of making the aforementioned recordings publically available (wired or wireless) for example in social networks such as Facebook, WhatsAPP, LinkedIn, XING etc, but also on Youtube, Instagram etc., or by other means of communication designed for these purposes is strictly prohibited. These regulations shall apply correspondingly to scripts, other learning aids and examination data. - The only exception is a recording exclusively for the purpose of learning, study and research and for personal use, provided that the lecturer has expressly granted his / her prior written consent. + The only exception is a recording exclusively for the purpose of learning, study and research - - - + + + + zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der / die Vortragende vorab ausdrücklich seine / ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. + 6.2.7 @@ -1386,8 +1343,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. 6.2.8 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Lehrgangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. - + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Lehrgangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.9 Rückgabeverpflichtung bei Studienende Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, bei einer Beendigung des Lehrgangs unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zurückzugeben. @@ -1405,12 +1361,16 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Die ao. Studentin bzw. der ao. Student kann den Ausbildungsvertrag schriftlich jeweils zum Ende eines Semesters kündigen. Die Verpflichtung zur vollständigen Leistung der Lehrgangskosten wird von einer Kündigung durch die ao. Studentin bzw. den ao. Studenten nicht berührt. - 6.2.7 Confidentiality + and for personal use, provided that the lecturer has expressly granted his / her prior written consent. + + 6.2.7 Confidentiality The external student is required to maintain confidentiality towards third parties of research and development activities and results. 6.2.8 Damage Report - If any damage should be caused to the inventory of the University of Applied Sciences, the external student undertakes to report this to the administrative assistant of the Certificate Program for Further Education within three days. Any liability claims shall remain unaffected. + In the case of damage to the inventory of the University of Applied Sciences, the student is obliged to notify the course secretariat immediately, but no later than within three days. Any liability claims remain unaffected. + + 6.2.9 Obligation to Return Borrowed Items The external student undertakes to return promptly all equipment, books, keys and other materials that have been made available, when the Certificate Program for Further Education is finished or broken off. @@ -1461,10 +1421,10 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Lehrganges, der Fach-hochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.5); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.5); - Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.7); + Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.7); strafgerichtlicher Verurteilung (wobei die Art des Deliktes und der Grad der Schuld berücksichtigt werden); @@ -1501,11 +1461,11 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" personal behavior, which leads to an adverse effect on the image and / or operation of the Certificate Program, the university or the operator or on persons who are working for the university or the operator; - breach of the obligation to offer the operator the rights to research and development results (see Section 6.2.5); + breach of the obligation to offer the operator the rights to research and development results (see Section 6.2.5); - breach of confidentiality (see Section 6.2.7); + breach of confidentiality (see Section 6.2.7); a criminal conviction (whereby the nature of the offence and the level of culpability are taken into account); @@ -1514,13 +1474,13 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" - Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung (z.B. Unkostenbeitrag, Studienbeitrag etc.); + Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung (z.B. Unkostenbeitrag, Studienbeitrag etc.); - Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.3) + Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.3); - Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten + Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. @@ -1532,7 +1492,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 8. Ergänzende Vereinbarungen - Ao. Studierende des Programms sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. + Ao. Studierende des Programms sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. 9. Unwirksamkeit von Vertrags-bestimmungen @@ -1549,10 +1509,10 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" non-fulfilment of the financial obligations, despite a reminder (e.g. contribution towards expenses, tuition fees , etc.); - refusal to provide any data (see section 6.2.3); + refusal to provide any data (see section 6.2.3); - plagiarism in academic work + plagiarism in academic work. @@ -1566,7 +1526,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 8. Supplementary Agreements - External students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet and e-mail) shall be borne by the external student. + External students in the program are required to obtain and maintain computer equipment which allows them to participate in the distance learning elements. The total cost of acquisition and operation (including costs for Internet) shall be borne by the external student. diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl index 9578c4b28..62ccd3b70 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_0.xsl @@ -363,7 +363,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Ausbildungsvertrag - Keine Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen vorhanden Kein Geburtsdatum vorhanden Kein akademischer Grad vorhanden Keine Ausbildungsdauer vorhanden @@ -384,25 +383,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Adresse: ; Geburtsdatum: - - Sozialversicherungsnummer: - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes idgF und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen idgF hat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - (kurz „Studentin“ bzw. „Student“ genannt) andererseits im Rahmen des Studienganges „“, StgKz , in der Organisationsform eines @@ -577,7 +557,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Die Studentin bzw. der Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.9 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der Studentin oder dem Studenten getroffen wurden, ist die Studentin oder der Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der Studentin oder dem Studenten getroffen wurden, ist die Studentin oder der Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.10 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc., aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikationsmittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. @@ -592,7 +572,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.13 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die Studierende verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.14 Rückgabeverpflichtung bei Studienende @@ -636,7 +616,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Studienganges, der Fachhochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.9); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.9); Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.11); @@ -648,10 +628,10 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung (z.B. Unkostenbeitrag, Studienbeitrag etc.); - Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.7) + Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.7); - Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten + Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. @@ -673,7 +653,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Das gesamte Studienprogramm wird in englischer Sprache angeboten. Die Studentin bzw. der Student erklärt, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. - Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der Student bzw. die Studentin. + Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der Student bzw. die Studentin. diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl index 14ec2820a..af22bdb71 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_9005.xsl @@ -359,7 +359,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Ausbildungsvertrag außerordentliches Studium (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen eines Studiengangs) - Keine Sozialversicherungsnummer oder Ersatzkennzeichen vorhanden Kein Geburtsdatum vorhanden Keine Ausbildungsdauer vorhanden @@ -378,25 +377,6 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Adresse: ; Geburtsdatum: - - Sozialversicherungsnummer: - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes idgF und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen idgF hat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - (kurz „ao. Studentin“ bzw. „ao. Student“ genannt) andererseits im Rahmen des außerordentlichen Studiums bzw. des Besuchs einzelner Lehrveranstaltungen an der FH Technikum Wien. Die konkreten Lehrveranstaltungen des außerordentlichen Studiums sind in der Information über die Zulassung zum außerordentlichen Studium angeführt. @@ -528,7 +508,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.7 Aktualisierung eigener Daten und Bezug von Informationen Die ao. Studentin bzw. der ao. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Studiengangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.8 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.9 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem ao. Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, StudiVZ etc, aber auch auf Youtube usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikationsmittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der/die Vortragende vorab ausdrücklich seine/ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. @@ -537,7 +517,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn 6.2.11 Unfallmeldung Im Falle eines Unfalles mit körperlicher Verletzung des/der ao. Studierenden im Zusammenhang mit dem ao. Studium ist die/der ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Dies betrifft auch Wegunfälle zur oder von der FH. 6.2.12 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Studiengangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.13 Rückgabeverpflichtung bei Studienende Die ao. Studentin bzw der ao. Student ist verpflichtet, bei einer Beendigung des ao. Ausbildungsverhältnisses unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zurückzugeben. @@ -575,7 +555,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Studienganges, der Fachhochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.8); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.8); Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.10); @@ -587,10 +567,10 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung (z.B. Unkostenbeitrag, Studienbeitrag etc.); - Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.5) + Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.5); - Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten + Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. @@ -614,7 +594,7 @@ xmlns:office="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:office:1.0" xmlns:style="urn Das gesamte Studienprogramm wird in englischer Sprache angeboten. Die ao. Studentin bzw. der ao. Student erklärt, die englische Sprache in Wort und Schrift in dem für eine akademische Ausbildung erforderlichen Ausmaß zu beherrschen. - Ao. Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. + Ao. Studierende des Studiengangs sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. diff --git a/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl b/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl index 8e711bd2a..616d90c1f 100644 --- a/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl +++ b/system/xsl/Ausbildungsver_Lehrgaenge.xsl @@ -432,25 +432,6 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Adresse: ; Geburtsdatum: - - Sozialversicherungsnummer: - - - - 1 - - - - - - Gemäß § 3 Absatz 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes und der Bildungsdokumentationsverordnung-Fachhochschulen hat der Erhalter die Sozialversicherungsnummer zu erfassen und gemäß § 7 Absatz 2 im Wege der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria an das zuständige Bundesministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. - - - - - - - (kurz „ao. Studentin“ bzw. „ao. Student“ genannt) andererseits, im Rahmen des Lehrgangs zur Weiterbildung nach §9 FHStG idgF @@ -614,14 +595,14 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" 6.2.4 Aktualisierung eigener Daten und Bezug von Informationen Die ao. Studentin bzw. der ao. Student hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass die von ihr/ihm beigebrachten Daten aktuell sind. Änderungen sind der Lehrgangsassistenz unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus trifft sie/ihn die Pflicht, sich von studienbezogenen Informationen, die ihr/ihm an die vom Erhalter zur Verfügung gestellte Emailadresse zugestellt werden, in geeigneter Weise Kenntnis zu verschaffen. 6.2.5 Verwertungsrechte - Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auf dessen schriftliche Anfrage hin anzubieten. + Sofern nicht im Einzelfall andere Regelungen zwischen dem Erhalter und der ao. Studentin oder dem ao. Studenten getroffen wurden, ist die ao. Studentin oder der ao. Student verpflichtet, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen, die im Rahmen von geförderten Projekten geschaffen wurden, auf dessen schriftliche Anfrage hin einzuräumen. 6.2.6 Aufzeichnungen und Mitschnitte Es ist der/dem ao. Studierenden ausdrücklich untersagt, Lehrveranstaltungen als Ganzes oder nur Teile davon aufzuzeichnen und/oder mitzuschneiden (z.B. durch Film- und/oder Tonaufnahmen oder sonstige hierfür geeignete audiovisuelle Mittel). Darüber hinaus ist jede Form der öffentlichen Zurverfügungstellung (drahtlos oder drahtgebunden) der vorgenannten Aufnahmen z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsAPP, LinkedIn, Xing etc, aber auch auf Youtube, Instagram usw. oder durch sonstige für diese Zwecke geeignete Kommunikationsmittel untersagt. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Skripten, sonstige Lernbehelfe und Prüfungsangaben. Ausgenommen hiervon ist eine Aufzeichnung zu ausschließlichen Lern-, Studien- und Forschungszwecken und zum privaten Gebrauch, sofern hierfür der/die Vortragende vorab ausdrücklich seine/ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. 6.2.7 Geheimhaltungspflicht Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und -ergebnissen gegenüber Dritten verpflichtet. 6.2.8 Schadensmeldung - Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen dem Lehrgangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. + Im Falle des Eintretens eines Schadens am Inventar der Fachhochschule ist der/die ao. Studierende verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen dem Lehrgangssekretariat zu melden. Allfällige Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 6.2.9 Rückgabeverpflichtung bei Studienende Die ao. Studentin bzw. der ao. Student ist verpflichtet, bei einer Beendigung des Lehrgangs unverzüglich alle zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zurückzugeben. @@ -663,10 +644,10 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" persönlichem Verhalten, das zu einer Beeinträchtigung des Images und/oder Betriebes des Lehrgangs, der Fachhochschule bzw. des Erhalters oder von Personen führt, die für die Fachhochschule bzw. den Erhalter tätig sind; - Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.3) + Weigerung zur Beibringung von Daten (siehe Pkt. 6.2.3); - Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen anzubieten (siehe Pkt. 6.2.5); + Verletzung der Verpflichtung, dem Erhalter die Rechte an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen einzuräumen (siehe Pkt. 6.2.5); Verletzung der Geheimhaltungspflicht (siehe Pkt. 6.2.7); @@ -678,7 +659,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen trotz Mahnung; - Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten + Plagiieren im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. @@ -698,7 +679,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" - Ao. Studierende des Programms sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet und e-mail) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. + Ao. Studierende des Programms sind verpflichtet, eine EDV-Ausstattung zu beschaffen und zu unterhalten, die es ermöglicht, an den Fernlehrelementen teilzunehmen. Die gesamten Kosten der Anschaffung und des Betriebs (inkl. Kosten für Internet) trägt der ao. Student bzw. die ao. Studentin. diff --git a/system/xsl/accountinfoblatt_0.xsl b/system/xsl/accountinfoblatt_0.xsl index 6d68de283..82995634a 100644 --- a/system/xsl/accountinfoblatt_0.xsl +++ b/system/xsl/accountinfoblatt_0.xsl @@ -227,7 +227,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Linux: Nach dem Systemstart im Boot Manager einfach Linux auswählen. Das System startet mit dem KDE Login Manager. Dort ist ebenfalls der Accountname und das Passwort einzugeben. Ändern des Passwortes - Zur Änderung Ihres Passwortes loggen Sie sich mit Ihrem Webbrowser auf https://cis.technikum-wien.at ein und wählen dem Menüpunkt 'Profil > Passwort ändern'. + Zur Änderung Ihres Passwortes loggen Sie sich mit Ihrem Webbrowser auf https://cis.technikum-wien.at ein und wählen dem Menüpunkt 'Mein CIS > Passwort ändern'. Wie und wo kann ich meine Daten ablegen? Nach einem erfolgreichen Login ist unter Windows XP/7 das Laufwerk M: mit Ihrem Userverzeichnis am Server verbunden. Dort haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten abzulegen. Achten Sie immer darauf, Ihr Quota (Speicherplatz den Sie zur Verfügung haben) nicht zu überschreiten. Einige Programme funktionieren dann nicht mehr einwandfrei. @@ -280,7 +280,7 @@ xmlns:form="urn:oasis:names:tc:opendocument:xmlns:form:1.0" Password Change Open your web browser and go to https://cis.technikum-wien.at. Enter your user name (Account) and - password, select "Profile > Change Password" from the pane on the left and follow the instructions. + password, select "My CIS > Change Password" from the pane on the left and follow the instructions. Disk space for your files In Windows XP and Windows 7, log in to the UAS Technikum Wien domain, and you will be automatically