-
-
-
-
- | |
-
-
- 1.
- 2.
- 3.
- 3.1
- 3.2
- 3.2.1
- 3.2.2
- 3.2.3
- 3.2.4
- 3.3
- 3.3.1
- 3.3.2
- 3.3.3
- 3.3.4
- 3.4
- 3.5
- |
-
-
- Zweck
- Geltungsbereich
- Ablaufbeschreibung
- Aufenthalt von Personen
- Infrastruktur
- Einrichtungen
- Bekanntmachungen
- Aufzüge
- Inventar
- Sicherheit
- Gebäude
- Schliessfächer
- Rauchen und Brandschutz
- Unfall
- Ordnung
- Reinlichkeit
- |
-
-
- Download PDF hier
-
-
- |
-
-
- | |
-
-
- 1. Zweck
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Diese Hausordnung legt allgemeine Regelungen für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen,
- die Benützung der Infrastruktur, die Ordnung und Reinlichkeit sowie
- die Sicherheit für das FH Technikum Wien fest. Diese Hausordnung wird
- durch den Ausbildungsvertrag ergänzt.
-
- Wir ersuchen um Verständnis, wenn wir aus Gründen der Vereinfachung
- bei der Bearbeitung männlich geprägter Begriffe die Angabe des
- Zusatzes "/innen" oder der dafür relevanten weiblichen
- Bezeichnung unterlassen haben.
-
- |
-
-
- | |
-
-
- 2. Geltungsbereich
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Diese Hausordnung gilt für das gesamte FH Technikum Wien.
- |
-
-
- | |
-
-
- 3. Ablaufbeschreibung
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- 3.1 Aufenthalt von Personen
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Der Zugang für Studenten ist der Eingang Höchstdtplatz 5.
- Das Betreten der PKW-Tiefgarage ist Studenten untersagt.
- Die Hauseingänge sind Montag bis Freitag 7.30 bis 21.00 Uhr und Samstag
- 7.30 bis 13.30 Uhr geöffnet.
- Für
- Unterrichtsfreie Zeiten stehen den Studenten folgende Bereiche zur Verfügung:
- Studierräume
- 5.OG
- Studierräume 6.OG
- Mensa
- Beim
- Betreten des Hauses ist auf das bestehende Rauchverbot zu achten.
- Das Betreten des Flachdaches ist nur zum Zwecke von Reparatur- und Wartungsarbeiten
- gestattet.
- Werkstätten und Laboratorien dürfen von Studenten nur während
- der hierfür vorgesehenen Unterrichtszeit und nur in Anwesenheit einer
- verantwortlichen Aufsichtsperson betreten werden. Für diese Räumlichkeiten
- gelten die "WERKSTATTENORDNUNG" und die "LABORORDNUNG"
- als Ergänzung zur Hausordnung.
-
- Das Betreten der Installationsräume für Heizung, Trafos, Aufzüge,
- Fernsprecher und dergleichen sowie der nicht für den Unterrichtsbetrieb
- vorgesehenen Labors ist gefährlich und daher für Studenten ausnahmslos
- verboten.
- |
-
-
- | |
-
-
- 3.2 Infrastruktur
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
- 3.2.1 Einrichtungen
- Die Bibliothek im Raum steht allen Studierenden und Vortragenden offen. Die
- Entlehnzeiten werden dort angeschlagen.
-
- Im FH Technikum Wien sind Getränkeautomaten aufgestellt. Die Leergebinde
- sind in dafür bereitgestellte Rückgabestellen zu retournieren.
-
- |
-
-
- | |
-
- 3.2.2 Bekanntmachungen
- |
-
-
- |
-
-
- | |
-
- Der Stundenplan und der Terminplan für die Sprechstunden der Lehrkräfte
- sind auf der Intranet-Seite einzusehen.
- Mitteilungen des Sekretariats, des IT-Services und der Administrations-
- Abteilung an die Studenten sind auf der Intranet-Seite einzusehen und sind
- zu beachten.
- |
-
-
- | |
-
- 3.2.3 Aufzüge
- |
-
-
- |
-
-
- | |
-
- Jede missbräuchliche Verwendung oder unnötige Ingangsetzung der Aufzüge ist zu unterlassen.
- Durch Stromausfall oder andere Ursachen steckengebliebene Aufzüge werden
- (notfalls mit Hilfe des Notstromaggregates) wieder in Gang gesetzt. Vorübergehend
- eingeschlossene Aufzugbenutzer haben in Ruhe das Wirksamwerden des Ersatzantriebes
- abzuwarten.
- |
-
-
- | |
-
-
- 3.2.4 Inventar
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Die schonungsvolle Verwendung und Behandlung aller Einrichtungsgegenstände,
- Geräte, Maschinen, Installationen, Fenster, Türen, Wände,
- Decken und Fussböden in allen Räumen des Technikum - Wien ist
- für alle Personen verpflichtend.
- Bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen, groben Verunreinigungen,
- Verlust oder Diebstahl von Schuleigentum sind Disziplinarmassnahmen gegen
- die Verursacher oder die Verursachergruppe sowie der Ersatz der Reinigungs-,
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vorgesehen.
- Die Studierräume 5.12 5.13a und 6.12 6.13a sind mit Tischen und Sesseln ausgestattet.
- Die Studenten haben dort für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen.
- Vor dem Verlassen der Räume sind die Tische zu reinigen und die Sessel
- zurechtzurücken.
-
- |
-
-
- | |
-
-
- 3.3 Sicherheit
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- 3.3.1 Gebäude
- In den Gängen und Stiegenhäusern dürfen keine Gegenstände
- abgestellt werden, da diese Bereiche aus Sicherheitsgründen frei
- bleiben müssen.
-
- Die Brandschutztüren vom Stiegenhaus in die jeweiligen Gänge müssen immer
- geschlossen sein.
- Das Laufen in den Gängen und Stiegenhäusern ist zu unterlassen,
- um Unfälle zu vermeiden.
-
- Jedes unmotivierte oder missbräuchliche Einschalten oder Ingangsetzen
- von Maschinen und Geräten (z.B. Aussenjalousien, Händetrockner
- und dergleichen) ist zu unterlassen.
- Im Katastrophenfall ist das Haus in der Hauptfluchtrichtung (in Richtung
- der Fluchtsymbole) zu verlassen.
-
- |
-
-
- | |
-
- 3.3.2 Schliessfächer
- |
-
-
- |
-
-
- | |
-
- Für Studierende stehen im Garderobenraum Schliessfächer zur Verfügung.
- Von der Aufbewahrung wichtiger Dokumente und Wertgegenständen - z.B.
- Führerschein, Scheckkarte, Rechner, Uhren und Geldbeträgen -
- in den Schliessfächern wird abgeraten. Das FH Technikum Wien haftet
- nicht für den Inhalt der Schliessfächer.
-
- |
-
-
- | |
- 3.3.3 Rauchen
- und Brandschutz
- |
-
-
- |
-
-
- | |
-
-
- Die BRANDSCHUTZORDNUNG liegt in den Sekretariaten auf und wurde
- von jedem Studenten entgegengenommen. Sie bildet einen Teil der Hausordnung.
-
-
- Jede missbräuchliche Ingangsetzung der Brandmelder verursacht eine Störung
- des Unterrichtsbetriebes und möglicherweise zu Gefährdungen.
-
-
- Verursacher bzw. Verursachergruppen haben daher schwerwiegende disziplinäre Massnahmen
- zu erwarten.
- In allen Gebäuden des FH Technikum Wien besteht Rauchverbot. (Siehe
- Brandschutzordnung)
-
- Die Brandmelder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden, daher ist
- im Brandfall die Feuerwehr per Telefon zu rufen.
-
- |
-
-
- | |
- 3.3.4 Unfall
- |
-
-
- |
-
-
- | |
-
-
- Jeder Unfall ist sofort dem anwesenden Vortragenden oder einem Bediensteten
- des Technikum Wien zu melden. Bei Gefahr gilt folgende Reihenfolge:
-
-
- Unfallursache beseitigen (z.B. Strom abschalten)
- Verunglückten aus dem
- Gefahrenbereich bringen
- Erste Hilfe leisten (siehe
- Anschlge)
- Arzt oder Rettung verständigen
- (Tel.: 144)
- Unfall bei der Polizei melden
- (Tel.: 133)
- |
-
-
- | |
-
-
- 3.4 Ordnung
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Fundgegenstände werden
- beim Laboranten aufbewahrt Raum 4.08. Alle im FH Technikum Wien gefundenen
- Sachen sind im Sekretariat abzugeben.
- Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken sind in der
- gesamten Fachhochschule untersagt.
- Von den Studenten wird erwartet, dass sie sich an den unter Punkt 4 genannten
- Aufenthaltsorten diszipliniert verhalten.
- Das Eigentum der Studenten ist schonend zu behandeln.
- Sparsamkeit im Energieverbrauch erfordert unter anderem das Abschalten der
- Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und das Schliessen der Eingangstüren
- während der kalten Jahreszeit.
- |
-
-
- | |
-
-
- 3.5 Reinlichkeit
- |
-
-
- top
- |
-
-
- | |
-
- Der Reinlichkeit und der
- Hygiene ist in allen Belangen grösstes Augenmerk zu schenken. Waschbecken,
- Duschen und WC-Muscheln sind nach deren Benützung sofort vom Bentzer zu
- säubern.
- Im gesamten FH Technikum Wien, gilt: Zerbrochene Flaschen, ausgeschüttete
- Getränke, Speise- und Verpackungsreste sind unverzüglich zu
- beseitigen.
- Auf Mülltrennung ist zu achten.
-
-
- Es sind dabei die gesondert aufgestellten Behälter zu benützen.
- Studenten, die durch Wegwerfen von Verpackungsmaterial, Zigarettenresten
- u.a. Verschmutzungen herbeiführen, können von Lehrkräften
- und Angehörigen des Hauspersonals zum Entfernen dieser Gegenstände
- angehalten werden.
-
- |
-
-
-