diff --git a/cis/public/info/verordnungen/Benutzungsordnung_Bibliothek.pdf b/cis/public/info/verordnungen/Benutzungsordnung_Bibliothek.pdf deleted file mode 100644 index 060a43de5..000000000 Binary files a/cis/public/info/verordnungen/Benutzungsordnung_Bibliothek.pdf and /dev/null differ diff --git a/cis/public/info/verordnungen/Brandschutzordnung_01_2003.pdf b/cis/public/info/verordnungen/Brandschutzordnung_01_2003.pdf deleted file mode 100644 index 3d5a6d855..000000000 Binary files a/cis/public/info/verordnungen/Brandschutzordnung_01_2003.pdf and /dev/null differ diff --git a/cis/public/info/verordnungen/Datensicherung_und_Archivierung.doc b/cis/public/info/verordnungen/Datensicherung_und_Archivierung.doc deleted file mode 100644 index 6ce9374ed..000000000 Binary files a/cis/public/info/verordnungen/Datensicherung_und_Archivierung.doc and /dev/null differ diff --git a/cis/public/info/verordnungen/EDV_Richtlinien.doc b/cis/public/info/verordnungen/EDV_Richtlinien.doc deleted file mode 100644 index 14734ca3f..000000000 Binary files a/cis/public/info/verordnungen/EDV_Richtlinien.doc and /dev/null differ diff --git a/cis/public/info/verordnungen/Roboter_Laborordnung.doc b/cis/public/info/verordnungen/Roboter_Laborordnung.doc deleted file mode 100644 index bf9a0cd34..000000000 Binary files a/cis/public/info/verordnungen/Roboter_Laborordnung.doc and /dev/null differ diff --git a/cis/public/info/verordnungen/brandschutzordnung.html b/cis/public/info/verordnungen/brandschutzordnung.html deleted file mode 100644 index a8de09f56..000000000 --- a/cis/public/info/verordnungen/brandschutzordnung.html +++ /dev/null @@ -1,526 +0,0 @@ - - - - - - - - - - - - - - -
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 Brandschutzordnung
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1. Einleitung
- 2. Verantwortung und Zuständigkeit
- 3. Vorbeugende Massnahmen / allgemeines Verhalten
- 4. Verhalten im Brandfall
- 5. Verhalten während eines Brandes
- 6. Verhalten nach dem Brand
- 7. Aktuelle Liste zuständiger Personen

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1. Einleitung

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- Die Massnahmen des vorbeugenden Brandschutzes dienen der Vermeidung der - Gefährdung von Gesundheit und Eigentum und sollen verhindern, dass - berhaupt ein Schadenfeuer entsteht und sich ausbreiten kann. Sie werden - daher gebeten, stets dafür zu sorgen, dass alle vorbeugenden Brandschutzmanahmen - beachtet werden und wirkungsvoll erhalten bleiben.

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Wir - ersuchen um Verständnis, wenn wir aus Gründen der Vereinfachung - bei der Bearbeitung männlich geprägter Begriffe die Angabe des - Zusatzes "/innen" oder der dafür relevanten weiblichen - Bezeichnung unterlassen haben.

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2. Verantwortung und Zuständigkeit

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Für - die Brandsicherheit des Gebäudes sind die in der Anlage genannten - Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte zuständig. Die Bekanntgabe - der aktuellen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte erfolgt im - Intranet.

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Alle - Mitarbeiter haben den Brandschutz betreffende Weisungen dieser Personen - unverzüglich zu befolgen und ihnen alle Wahrnehmungen von Mängeln - auf dem

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Die - nachstehend angeführten Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten, - wobei die Nichtbefolgung unter Umständen zivil- und/oder auch strafrechtliche - Folgen nach sich ziehen kann.

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- 3. Vorbeugende Massnahmen / allgemeines Verhalten

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3.1Die - Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit auf allen Arbeitsplätzen - und Verkehrswegen ist ein grundlegendes Erfordernis des Brandschutzes. - Alle Mitarbeiter des Unternehmens haben bei ihrer täglichen Arbeit - die Brandsicherheit stets zu beachten. Brennbare Abfälle, loses - Papier, leere Kartons und Verpackungen sind spätestens bei Arbeits- - oder Geschfätsschluss entsprechend zu entsorgen bzw. zu verstauen. - Papierablagerungen in der unmittelbaren Nähe von Gerten oder - Stromkabeln sind zu unterlassen.
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- 3.2

- In allen Lagerräumen, Labors sowie allen technischen Betriebsräumen - besteht gesetzliches Rauchverbot. Alle Führungskräfte sind in - ihrem Bereich dafür verantwortlich, dass dies von den Mitarbeitern - aber auch von Studenten, Lieferanten und Kunden eingehalten wird.
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- 3.3

- Fluchtwege und sonstige Verkehrswege sind in ihrer vollen Breite von - Lagerungen aller Art (auch von Blumentöpfen und Trögen) - freizuhalten.
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- 3.4

- Brandschutztüren und Brandschutzklappen sind von Gegenständen - aller Art freizuhalten. Das „Aufkeilen“ von Brandschutztüren - z.B. mittels Kartons oder Holzkeilen ist untersagt. Brandschutztüren - sind, soweit sie nicht durch Haltemagnete offengehalten werden, prinzipiell - geschlossen zu halten.
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- 3.5

- Angebrachte Hinweisschilder und Hinweiszeichen für Fluchtwege - und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie Bodenmarkierungen sind - zu beachten und dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt - oder verdeckt werden.
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- 3.6

- Löschgeräte und Löschmittel müssen gut sichtbar - und leicht zugänglich sein, sie dürfen nicht zweckwidrig - verwendet, verdeckt oder verstellt werden.
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- 3.7

- Feuergefährliche Abfälle sind in dicht schliessenden, feuerbeständigen - Abfallbehältern zu sammeln. Für einen rechtzeitigen Abtransport - ist zu sorgen. Aschenbecher dürfen nicht in Papierkörbe - entleert werden. Achtloses Wegwerfen von Putzabfällen, Verpackungsmaterial, - Rauchzeug und ähnlichem erhöht die Brandgefahr und ist daher - strengstens verboten.
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- 3.8

- Die Lagerung von leicht brennbaren Gegenständen und Lösungsmitteln - bzw. Reinigungsmitteln ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen - und in der jeweils zulässigen Menge gestattet.
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- 3.9

- Nach Dienstschluss müssen sämtliche Elektrogeräte wie - Elektrokocher, Kaffeemaschinen, Ventilatoren und Heizlüfter abgeschaltet - und wenn möglich vom Stromnetz getrennt werden. Weiters dürfen - diese Geräte nicht auf brennbaren Unterlagen und in der unmittelbaren - Nähe von leicht entzündlichen Gegenständen wie Papierkörben, - Gardinen und ähnlichen aufgestellt sein.
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- 3.10

- Nach Betriebsschluss sind alle Fenster, Zimmer- und Aussentüren - zu schliessen. Nach Ende der Heizperiode beziehungsweise in der Sommerzeit - können die (öffenbaren) Fenster in Kippstellung belassen - werden.
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- 3.11

- In der Tiefgarage sind der Umgang mit offenem Feuer und Licht sowie - das Rauchen verboten. Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb dürfen - nicht in der Garage abgestellt werden. Brennbare Gegenstände - (z.B. Autoreifen) dürfen in der Tiefgarage nicht gelagert werden. - Studenten ist der Aufenthalt in der Tiefgarage untersagt.
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- 3.12

- Dem Brandschutzbeauftragten ist im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle - nach TRVB 120 der Zutritt zu allen Räumen zu ermöglichen.
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- 3.13

- Ertönt im Haus ein Sirenenton, so ist den Anweisungen der Brandschutzwarte - Folge zu leisten und das Gebäude am schnellsten Wege zu verlassen - (= Räumungsalarm).
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- 3.14

- Alle Tätigkeiten, die mit Rauch-, Staub- oder Dampfentwicklung - verbunden sind, sind vor Arbeitsbeginn dem Brandschutzbeauftragten - zu melden.
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- 3.15
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- Elektrische Anlagen sind vorschriftsmässig Instand zuhalten. - Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch dazu befugtes - Personal vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installationen - ist verboten.

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- 3.16
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- Selbst mitgebrachte Elektrogeräte (Kaffeemaschinen etc.) sind - dem Brandschutzbeauftragten zur Kenntnis zu bringen. Und nur mit - Einverständnis der Infrastrukturabteilung erlaubt.

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- 3.17

- Änderungen an Türschlössern sind verboten. -
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4. Verhalten im Brandfall

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- ALARMIEREN - RETTEN - LÖSCHEN
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4.1 -

Wird ein Brandherd - bemerkt, so ist zu alarmieren:
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- 0 –112 Euronotruf
- 0 –122 Feuerwehr
- 0 –133 Polizei
- 0 –144 Rettung -

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(Anmerkung:Der Einsatz der Feuerwehr im Brandfall ist kostenlos!) -

- Geben Sie bitte so konkret wie mglich an: -

WER meldet (Name, Tel.Nr., ev. Bereich)
- WO brenntes
- WAS brennt
- WIEVIELE Personen sind betroffen bzw. in Gefahr -

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- 4.2 -

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- Sind Personen in Gefahr, sind diese ohne Selbstgefährdung aus - dem Gefahrenbereich zu bringen. -

- 4.3

- Unternehmen Sie Löschversuche nur nach Alarmierung der Feuerwehr (ohne Eigen- - und Fremdgeäfhrdung) und schliessen Sie nach Räumung des - Standortes von Personen die Türen und Fenster des Brandraums. -

- 4.4
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- Beim Räumungsalarm (Haussirene Dauerton) ist das Gebäude über das Stiegenhaus - sofort zu verlassen (Aufzug nicht benutzen!) und der vorgesehene - Sammelplatz aufzusuchen. Den Anweisungen des Sammelplatzleiters - ist unbedingt Folge zu leisten.

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Sammelplatz - Höchstädtplatz, Grünfläche
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- Falls dies nicht möglich ist:
- - begeben Sie sich in den vom Brand am weitest entfernten aussenliegenden - Raum
- - schliessen Sie die Türen
- - öffnen Sie – wenn möglich - die Fenster und machen - Sie sich den Einsatzkräften bemerkbar

-

- 4.5

- Den Anordnungen des Brandschutzbeauftragten, der Brandschutzwarte und der Feuerwehr - ist unbedingt Folge zu leisten. -

- 4.6

- Die Verwendung von Mobiltelefonen ist während des Brandfalles nur in dringenden - Fällen gestattet. -
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5. Verhalten während eines Brandes

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5.1Nach einem Räumungsalarm haben sich alle im Haus Anwesenden zur Feststellung - der Vollzähligkeit am vorgesehenen Sammelplatz zu versammeln. -
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5.2

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- Die Feuerwehr ist nach Möglichkeit schon ausserhalb des Betriebsgebäudes - zu erwarten. Alle Zufahrten und Zugänge sind freizumachen. - Die Löschkräfte sind einzuweisen, ihren Anordnungen ist - Folge zu leisten.

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5.3

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- Der Brand ist mit den vorhandenen Löschgerten zu bekämpfen. - Dabei den Löschstrahl nicht in Rauch und Flammen, sondern von - unten direkt auf die brennenden Gegenstände richten. Leicht brennbare - Gegenstände sind aus der Nähe des Brandes zu entfernen oder - durch Kühlen mit Wasser vor Entzündung zu schützen. -
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6. Verhalten nach dem Brand

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6.1Vom Brand betroffene Räume dürfen nicht betreten werden. -
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6.2

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- Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, - und sonstige Beobachtungen während des Brandablaufs sind dem - Einsatzleiter der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzbeauftragten bekannt - zu geben. -
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6.3

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- Aufräumarbeiten dürfen erst nach Erlaubnis durch den Rektor, - Feuerwehr, Sicherheitskräfte beziehungsweise Versicherungsorgane - erfolgen. -
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6.4

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- Das Wiedereinschalten von elektronischen Anlagen ist erst nach Überprüfung - durch hiezu befugte Personen gestattet. -
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6.5

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- Bentzte Feuerlöscher sind auf den Boden zu legen (nicht - stellen) und zur Wiederbefüllung sofort zu melden.  -
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7. Aktuelle Liste zuständiger Personen:

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- Brandschutzbeauftragter: werden im Intranet bekannt gegeben.
- Brandschutzwarte: werden im Intranet bekannt gegeben. -

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Weisungsbefugte (in - angegebener Reihenfolge): -

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Dr. Fritz Schmllebeck
- DI Christian Kollmitzer -

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Sammelplatzleiter (in angegebener Reihenfolge je nach Anwesenheit):werden im Intranet bekannt - gegeben. -

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 Hausordnung
  -

 

-

1.
- 2.
- 3.
- 3.1
- 3.2
- 3.2.1
- 3.2.2
- 3.2.3
- 3.2.4
- 3.3
- 3.3.1
- 3.3.2
- 3.3.3
- 3.3.4
- 3.4
- 3.5

-
-

 

-

 Zweck
- Geltungsbereich
- Ablaufbeschreibung
- Aufenthalt von Personen
- Infrastruktur
- Einrichtungen
- Bekanntmachungen
- Aufzüge
- Inventar
- Sicherheit
- Gebäude
- Schliessfächer
- Rauchen und Brandschutz
- Unfall
- Ordnung
- Reinlichkeit

-
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1. Zweck

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Diese Hausordnung legt allgemeine Regelungen für den Aufenthalt von Personen und Fahrzeugen, - die Benützung der Infrastruktur, die Ordnung und Reinlichkeit sowie - die Sicherheit für das FH Technikum Wien fest. Diese Hausordnung wird - durch den Ausbildungsvertrag ergänzt. -

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Wir ersuchen um Verständnis, wenn wir aus Gründen der Vereinfachung - bei der Bearbeitung männlich geprägter Begriffe die Angabe des - Zusatzes "/innen" oder der dafür relevanten weiblichen - Bezeichnung unterlassen haben. -

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2. Geltungsbereich

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Diese Hausordnung gilt für das gesamte FH Technikum Wien. -
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3. Ablaufbeschreibung

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- 3.1 Aufenthalt von Personen -
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- Der Zugang für Studenten ist der Eingang Höchstdtplatz 5.
- Das Betreten der PKW-Tiefgarage ist Studenten untersagt.
- Die Hauseingänge sind Montag bis Freitag 7.30 bis 21.00 Uhr und Samstag - 7.30 bis 13.30 Uhr geöffnet. -

Für - Unterrichtsfreie Zeiten stehen den Studenten folgende Bereiche zur Verfügung:

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Studierräume - 5.OG
- Studierräume 6.OG
- Mensa

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Beim - Betreten des Hauses ist auf das bestehende Rauchverbot zu achten.
- Das Betreten des Flachdaches ist nur zum Zwecke von Reparatur- und Wartungsarbeiten - gestattet.
- Werkstätten und Laboratorien dürfen von Studenten nur während - der hierfür vorgesehenen Unterrichtszeit und nur in Anwesenheit einer - verantwortlichen Aufsichtsperson betreten werden. Für diese Räumlichkeiten - gelten die "WERKSTATTENORDNUNG" und die "LABORORDNUNG" - als Ergänzung zur Hausordnung.
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- Das Betreten der Installationsräume für Heizung, Trafos, Aufzüge, - Fernsprecher und dergleichen sowie der nicht für den Unterrichtsbetrieb - vorgesehenen Labors ist gefährlich und daher für Studenten ausnahmslos - verboten.

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3.2 Infrastruktur

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3.2.1 Einrichtungen -

Die Bibliothek im Raum steht allen Studierenden und Vortragenden offen. Die - Entlehnzeiten werden dort angeschlagen.
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- Im FH Technikum Wien sind Getränkeautomaten aufgestellt. Die Leergebinde - sind in dafür bereitgestellte Rückgabestellen zu retournieren. -

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3.2.2 Bekanntmachungen

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- Der Stundenplan und der Terminplan für die Sprechstunden der Lehrkräfte - sind auf der Intranet-Seite einzusehen.
- Mitteilungen des Sekretariats, des IT-Services und der Administrations- - Abteilung an die Studenten sind auf der Intranet-Seite einzusehen und sind - zu beachten. -
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3.2.3 Aufzüge

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- Jede missbräuchliche Verwendung oder unnötige Ingangsetzung der Aufzüge ist zu unterlassen. - Durch Stromausfall oder andere Ursachen steckengebliebene Aufzüge werden - (notfalls mit Hilfe des Notstromaggregates) wieder in Gang gesetzt. Vorübergehend - eingeschlossene Aufzugbenutzer haben in Ruhe das Wirksamwerden des Ersatzantriebes - abzuwarten. -
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3.2.4 Inventar

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- Die schonungsvolle Verwendung und Behandlung aller Einrichtungsgegenstände, - Geräte, Maschinen, Installationen, Fenster, Türen, Wände, - Decken und Fussböden in allen Räumen des Technikum - Wien ist - für alle Personen verpflichtend.
- Bei fahrlässigen oder mutwilligen Beschädigungen, groben Verunreinigungen, - Verlust oder Diebstahl von Schuleigentum sind Disziplinarmassnahmen gegen - die Verursacher oder die Verursachergruppe sowie der Ersatz der Reinigungs-, - Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten vorgesehen.
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Die Studierräume 5.12 5.13a und 6.12 6.13a sind mit Tischen und Sesseln ausgestattet. - Die Studenten haben dort für Ordnung und Reinlichkeit zu sorgen. - Vor dem Verlassen der Räume sind die Tische zu reinigen und die Sessel - zurechtzurücken. -

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3.3 Sicherheit

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- 3.3.1 Gebäude -

In den Gängen und Stiegenhäusern dürfen keine Gegenstände - abgestellt werden, da diese Bereiche aus Sicherheitsgründen frei - bleiben müssen. -

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Die Brandschutztüren vom Stiegenhaus in die jeweiligen Gänge müssen immer - geschlossen sein.
- Das Laufen in den Gängen und Stiegenhäusern ist zu unterlassen, - um Unfälle zu vermeiden.
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- Jedes unmotivierte oder missbräuchliche Einschalten oder Ingangsetzen - von Maschinen und Geräten (z.B. Aussenjalousien, Händetrockner - und dergleichen) ist zu unterlassen.
- Im Katastrophenfall ist das Haus in der Hauptfluchtrichtung (in Richtung - der Fluchtsymbole) zu verlassen. -

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- 3.3.2 Schliessfächer -
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- Für Studierende stehen im Garderobenraum Schliessfächer zur Verfügung. -

Von der Aufbewahrung wichtiger Dokumente und Wertgegenständen - z.B. - Führerschein, Scheckkarte, Rechner, Uhren und Geldbeträgen - - in den Schliessfächern wird abgeraten. Das FH Technikum Wien haftet - nicht für den Inhalt der Schliessfächer. -

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3.3.3 Rauchen - und Brandschutz -
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- Die BRANDSCHUTZORDNUNG liegt in den Sekretariaten auf und wurde - von jedem Studenten entgegengenommen. Sie bildet einen Teil der Hausordnung. -

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- Jede missbräuchliche Ingangsetzung der Brandmelder verursacht eine Störung - des Unterrichtsbetriebes und möglicherweise zu Gefährdungen. -

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- Verursacher bzw. Verursachergruppen haben daher schwerwiegende disziplinäre Massnahmen - zu erwarten.
- In allen Gebäuden des FH Technikum Wien besteht Rauchverbot. (Siehe - Brandschutzordnung)
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- Die Brandmelder sind nicht mit der Feuerwehr verbunden, daher ist - im Brandfall die Feuerwehr per Telefon zu rufen. -

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3.3.4 Unfall -
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- Jeder Unfall ist sofort dem anwesenden Vortragenden oder einem Bediensteten - des Technikum Wien zu melden. Bei Gefahr gilt folgende Reihenfolge:
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        - Unfallursache beseitigen (z.B. Strom abschalten)
-         Verunglückten aus dem - Gefahrenbereich bringen
-         Erste Hilfe leisten (siehe - Anschlge)
-         Arzt oder Rettung verständigen - (Tel.: 144)
-         Unfall bei der Polizei melden - (Tel.: 133)

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3.4 Ordnung

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- Fundgegenstände werden - beim Laboranten aufbewahrt Raum 4.08. Alle im FH Technikum Wien gefundenen - Sachen sind im Sekretariat abzugeben.
- Der Konsum und die Lagerung von alkoholischen Getränken sind in der - gesamten Fachhochschule untersagt.
- Von den Studenten wird erwartet, dass sie sich an den unter Punkt 4 genannten - Aufenthaltsorten diszipliniert verhalten.
- Das Eigentum der Studenten ist schonend zu behandeln.
- Sparsamkeit im Energieverbrauch erfordert unter anderem das Abschalten der - Beleuchtung bei ausreichendem Tageslicht und das Schliessen der Eingangstüren - während der kalten Jahreszeit. -
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3.5 Reinlichkeit

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Der Reinlichkeit und der - Hygiene ist in allen Belangen grösstes Augenmerk zu schenken. Waschbecken, - Duschen und WC-Muscheln sind nach deren Benützung sofort vom Bentzer zu - säubern.
- Im gesamten FH Technikum Wien, gilt: Zerbrochene Flaschen, ausgeschüttete - Getränke, Speise- und Verpackungsreste sind unverzüglich zu - beseitigen.
- Auf Mülltrennung ist zu achten. -

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- Es sind dabei die gesondert aufgestellten Behälter zu benützen.

- Studenten, die durch Wegwerfen von Verpackungsmaterial, Zigarettenresten - u.a. Verschmutzungen herbeiführen, können von Lehrkräften - und Angehörigen des Hauspersonals zum Entfernen dieser Gegenstände - angehalten werden. -

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 Verordnungen - - Richtlinien für die Verwendung von FH EDV Ressourcen
  
  Richtlinien für die Verwendung von FH EDV Ressourcen
 
- Download - PDF hier
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- 1. Die EDV Ressourcen sind als Unterstützung des Studiums gedacht - und dürfen nur in diesem Zusammenhang benutzt werden.
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- 2. Eine Verwendung mit dem Ziel von illegalen Handlungen sowie der Versuch, - den unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Services oder Informationen - zu erlangen, sind unzulässig.
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- 3. Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung - und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen - Gesetze verstößt (Fernmeldegesetz - in der derzeit gültigen Fassung), ist zu unterlassen.
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- 4. Verboten ist eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder - Verängstigung anderer Benützer bewirkt (Fernmeldegesetz - in der derzeit gültigen Fassung).
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- 5. Kommerzielle Werbung und Nutzung der Systeme sind unzulässig.
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- 6. Die von der Systemverwaltung vergebene Benutzerkennung und das vom - Studenten selbst gewählte Kennwort sind geheim zu halten und dürfen - keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Für Remotezugriffe - wird die Verwendung von verschlüsselten Protokollen empfohlen. Wenn - ein Passwort weitergegeben wird oder bei unverschlüsselten Verbindungen - durch dritte ausgelesen wird, haftet der Accountbesitzer für missbräuchliche - Verwendungen seines Accounts.
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- 7. Jeder Student hat sich bei Arbeitsbeginn mit der ihm zugewiesenen Benutzerkennung - anzumelden und nach Beendigung seiner Arbeiten wieder abzumelden. Je nach - den technischen Möglichkeiten werden die An- und Abmeldungen protokolliert.
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- 8. Essen, Trinken und Rauchen sind in den EDV-Sälen und Labors verboten.
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- 9. Bei auftretenden Problemen und/oder Schäden an Geräten oder - bei Softwarefehleren (auch Viren) ist die Systemverwaltung unverzüglich - zu verständigen. Dazu ist das Bug Report System der IT-S zu verwenden.
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- 10. Jeder Benutzer haftet für die von ihm in den EDV-Labors verursachten - Schäden (Geräte, Software, Einrichtung, Gebäude).
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- 11. Die installierte Software auf den Arbeitsstationen kann für Übungszwecke - genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Kopien der installierten Software - anzufertigen. Weiteres ist es nicht gestattet, private Software auf den - Arbeitsstationen zu installieren und/oder auszuführen.
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- 12. Jeder Benutzer ist dafür verantwortlich, dass keine Viren auf - dem System eingeschleppt werden. Er ist daher verpflichtet, jede Diskette - vor Gebrauch auf Virenbefall zu untersuchen. Eine von einem Virus befallene - Diskette darf nicht verwendet werden.
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- 13. Nicht beachten eines dieser Punkte wird mit adäquaten Maßnahmen, - die bis zum Accountentzug reichen können geahndet.
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